Info
Anfahrt
Wir freuen uns, dass Sie sich für die Moorlandschaft Glaubenberg interessieren. Die wichtigsten Fragen und Anliegen für einen Besuch finden Sie direkt unten.
Falls Ihre Frage nicht beantwortet wurde oder bei weiteren Anliegen, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an den Rangerdienst. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wir bitten Sie, die offiziellen Parkplätze zu verwenden oder noch besser, mit dem ÖV anzureisen. Die Anfahrt im Winter ist nur bis zum Glaubenstock über die Passstrasse von Sarnen aus möglich.
Häufig gestellte Fragen
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Wo kann man in der Moorlandschaft Glaubenberg campieren oder zelten?
Das Reglement zur Moorlandschaft von 2012 verbietet in der gesamten Moorlandschaft das Zelten, Biwakieren und Campieren. Die Regelung ist zum Schutz der sensiblen Biotope erlassen und soll den Wildtieren im Gebiet in der Nacht grösstmögliche Ruhe garantieren. Offizielle Campingplätze befinden sich in Sarnen, Giswil und Sörenberg.
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Welche Reglemente gelten in der Naturschutzzone Hinteregg-Andresen?
Weggebot, Lagerverbot inkl. Biwakieren und Campieren, Hundeleinepflicht, Keine Pflanzen beschädigen u./o. ausreissen, Feuer nur an fest eingerichteten Feuerstellen entfachen, Kein Abfall hinterlassen, Das Befahren von Wanderwegen mit dem Mountainbike ist verboten.
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Darf mich mein Hund in der Moorlandschaft begleiten?
Ja, allerdings gilt es die ganzjährige Hundeleinepflicht in der Naturschutzzone und die saisonalen Hundeleinenpflicht Wildruhezonen zu beachten.
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Gibt es an den festen Feuerstellen Holz?
Bei der ersten Feuerstelle im Gebiet Hinteregg / Andresen) stellt die Gemeinde Sarnen Feuerholz zur Verfügung. Das Abbrechen oder Absägen von Ästen und Bäumen ist zu unterlassen.
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Gibt es Rollstuhl- oder Kinderwagentaugliche Wege in der Moorlandschaft?
Der Weg entlang der Schlierenstrasse vom Hotel Langis bis zum Restaurant Schwendi-Kaltbad ist asphaltiert und problemlos kinderwagen- und rollstuhlgängig. Der Wanderweg entlang der Schliere hingegen ist nicht rollstuhlgängig, kann aber mit einem geländetauglichen Kinderwagen befahren werden.
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Darf ich im Seewensee oder in der grossen Schliere fischen?
Mit Patent ja. Es gilt zu beachten, dass auch der Sewensee als Fliessgewässer gilt und in der Naturschutzzone das Weggebot auch für Fischerinnen und Fischer besteht.
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Wo darf ich mich im Winter mit meinen Schneeschuhen bewegen?
In den Wildruhezonen und in der Naturschutzzone nur auf den markierten Routen. Ausserhalb besagter Zonen kann man sich auf eigene Verantwortung frei bewegen.
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Wo kann ich in der Moorlandschaft Biken?
Es gibt verschiedene Bikerouten und Strassen die befahrbar sind (Obwalden mit Velo und Bike entdecken). Zu beachten gilt, dass in der Naturschutzzone das Biken nur auf befestigten Strassen zugelassen ist. Ausserdem gilt bei der Schnabelstrasse ein allgemeines Fahrverbot (auch für Bikes). Für Downhill-Biker ist das Gebiet wenig geeignet. Als Alternative empfehlen wir im Sörenberg, LU den offiziellen und bestens unterhaltene Downhill Biketrail zu benutzen.
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Darf ich in der Moorlandschaft Pilze sammeln?
Ja, ausserhalb der Schutzzeit (jeweils 1.-7. Jedes Monats). In der Naturschutzzone Hinteregg-Andresen gilt allerdings auch für Pilzsammlerinnen und Plizsammler das Weggebot.
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Werden in der Moorlandschaft Exkursionen angeboten?
Ja, Gruppen oder Einzelpersonen können sich über Obwalden Tourismus hier anmelden. Schulklassen wenden sich bitte direkt an den Rangerdienst Glaubenberg.
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